Rechtsprechung
VGH Hessen, 07.11.2013 - 7 F 2058/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Klagegegner bei Maßnahmen des Schulleiters zur Abwehr von Störungen des Schulbetriebs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Klagegegners bei Ersuchen von Rechtsschutz gegen eine Maßnahme des Schulleiters zur Abwehr von Störungen des Schulbetriebs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des Klagegegners bei Ersuchen von Rechtsschutz gegen eine Maßnahme des Schulleiters zur Abwehr von Störungen des Schulbetriebs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Hausrecht - Klagegegner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 16.09.2013 - 7 O 1680/13
- VGH Hessen, 07.11.2013 - 7 F 2058/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 350
- DÖV 2014, 351
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 17.02.2010 - 7 E 2900/09
Befreiung einer internationalen Organisation von der deutschen Gerichtsbarkeit
Auszug aus VGH Hessen, 07.11.2013 - 7 F 2058/13
Eine Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG ist nicht notwendig, wenn eine nach dem Kostenverzeichnis zum GKG in Betracht kommende Gebühr nicht vom Kostenstreitwert abhängt oder keine Gerichtsgebühren anfallen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2010 - 7 E 2900/09 - NJW 2010, 2618 und vom 28. März 2013 - 7 E 236/13 -).
- OVG Hamburg, 15.01.2021 - 1 Bs 237/20
Maskenpflicht an Schulen rechtmäßig, bisher aber keine Rechtsgrundlage für …
Maßnahmen aufgrund von Störungen durch Schülerinnen und Schüler seien dagegen auf das schulische Ordnungsrecht (in Hamburg: § 49 HmbSG) zu stützen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 7.11.2013, 7 F 2058/13, juris Rn. 20;… Avenarius/Hanschmann, Schulrecht, 9. Aufl. 2019, S. 236 [Tz. 12.215]). - VGH Hessen, 02.07.2020 - 7 B 642/20 In Hessen sei vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 7. November 2013 - 7 F 2058/13 -, juris) zunächst danach zu differenzieren, welchem Zweck das Hausverbot diene.
Insofern kann auch nicht der Auffassung des Antragsgegners gefolgt werden, soweit er unter Hinweis auf die genannte Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 7. November 2013, a.a.O.) ein Selbsteintrittsrecht des Schulträgers zum Erlass eines Hausverbots zu begründen versucht.
- VGH Hessen, 16.08.2016 - 8 E 695/16
Kostenerstattung für eine Schutzschrift in der Beschwerdeinstanz
Eine Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG ist nicht notwendig, wenn eine nach dem Kostenverzeichnis zum GKG in Betracht kommende Gebühr nicht vom Kostenstreitwert abhängt oder keine Gerichtsgebühren anfallen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2013 3 7 F 2058/13 -, juris Rdnr. 22). - VG Sigmaringen, 28.02.2017 - 4 K 618/17
Grundschule; Hausverbot gegen Erziehungsberechtigten wegen Bedrohung der …
Antragsgegner ist deshalb das Land Baden-Württemberg als Rechtsträger der Schulaufsicht, da es sich bei dem vorliegenden Hausverbot um eine im Rahmen der schulrechtlichen Aufgabenwahrnehmung erlassene, gegen eine Erziehungsberechtigte gerichtete und damit eine schulspezifische Maßnahme handelt (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 07.11.2013 - 7 F 2058/13 -, juris;… Avenarius, Schulrecht, 8. Aufl., 2010, S. 241;… Reip, in: Ebert (Hrsg.), Schulrecht Baden-Württemberg, 2013, § 41 SchG Rn. 11).